Mein ärztliches und therapeutisches Angebot richtet sich an Selbstzahler
und Privatversicherte.
Die Abrechnung meiner Leistungen erfolgt nach der aktuellen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Die Höhe des ärztlichen Honorars liegt in der Regel beim 2,3 fachen Satz der GOÄ.
Private Kassen, private Zusatzversicherungen und die Beihilfe übernehmen die Kosten
der (homöopathischen) Behandlung sowie der Arzneimittel in unterschiedlicher Höhe. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer jeweiligen Krankenkasse.
Gesetzliche Krankenkassen sind nicht verpflichtet, Kosten eines Privatarztes zu übernehmen.
Für die Behandlung in Notfällen oder seltenen Einzelfällen werden jedoch eventuell Teilkosten erstattet.
Die Begleichung meiner Rechnung erfolgt unabhängig von der Erstattung
des Rechnungsbetrages durch einen Leistungsträger.